Aktuelles

PEFC Austria-Waldstandard bringt Änderungen für Waldbesitzer und Forstunternehmen

Zur Erhaltung und Verbesserung des hohen Standards an die österreichische Waldbewirtschaftung muss der PEFC-Standard alle fünf Jahre überarbeitet werden. Der neue PEFC-Standard für die nachhaltige Waldbewirtschaftung in Österreich 1001:2024 tritt am 27. April 2025 in Kraft. Im folgenden Artikel werden die wichtigsten Änderungen bezüglich der gewerblichen Holzernte in PEFC zertifizierten Wäldern und den Aufgaben von Forstunternehmen und Waldbesitzern erläutert.

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Spitzenhölzer

Auch heuer wurden wieder einige Holzstämme aus Vorarlberg auf der Nadelwertholzsubmission in Tirol angeboten. Die Waldbesitzer/innen konnten sich über erfreulich gute Preise für Fichten und Tannen freuen.

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TBC-Fälle – Systemumstellung ohne „Hirschzucht“

Die jetzt in den Auswirkungen besonders drastischen TBC- Fälle veranlassen den Vorarlberger Waldverein, die Forderung nach einer Systemänderung weg von einer „Hirschzucht“ und Trophäenausrichtung hin zu einer ökologischen Rotwildbewirtschaftung mit dem Lebensraum angepassten Wildbeständen zu erneuern.

Obmann Klaus Schwarz: „Wir meinen nicht, dass die Jäger ihre Arbeit nicht machen, am System ist etwas falsch. Es braucht möglichst im Dialog eine Änderung mit einer konsequenten Regulierung der Wildbestände orientiert am Potential der Lebensräume. Wir sind natürlich nicht für eine Ausrottung des Rotwildes, aber es braucht mindestens eine Halbierung der Bestände auf den Stand von 1988.“

Link zum ORF Beitrag

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Gamswild und Objektschutzwald

Der Vorarlberger Waldverein fordert, dass die formal rechtlichen Punkte in den Freihaltebescheiden zum Gamswild, die vom Vorarlberger Verwaltungsgerichtshof aufgezeigt wurden, rasch repariert und die Bescheide von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz erneut sachinhaltlich gleichlautend erlassen werden. Der Erhaltungszustand des alpinen Gamswildes ist in den Berichten zur Flora-Fauna-Habitat Richtlinie der EU auf „grün“ geschaltet. Die Einsprüche von dem bayrischen Verein „Wildes Bayern“ gehen also ins Leere. Es müssen nur die Bescheide rechtlich korrekt neu formuliert werden.

Obmann Klaus Schwarz fordert die rasche rechtliche Korrektur der Gamswild-Freihaltebescheide.

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