Der Vorarlberger Waldverein fordert, dass die formal rechtlichen Punkte in den Freihaltebescheiden zum Gamswild, die vom Vorarlberger Verwaltungsgerichtshof aufgezeigt wurden, rasch repariert und die Bescheide von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz erneut sachinhaltlich gleichlautend erlassen werden. Der Erhaltungszustand des alpinen Gamswildes ist in den Berichten zur Flora-Fauna-Habitat Richtlinie der EU auf „grün“ geschaltet. Die Einsprüche von dem bayrischen Verein „Wildes Bayern“ gehen also ins Leere. Es müssen nur die Bescheide rechtlich korrekt neu formuliert werden.
Obmann Klaus Schwarz fordert die rasche rechtliche Korrektur der Gamswild-Freihaltebescheide.
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