
Wir sind sehr für eine hohe Qualität im Natur- und Landschaftsschutz, wir meinen aber, dass vieles gerade in der Waldbewirtschaftung mit weniger Bürokratie oder Doppelgleisigkeiten gehen würde. Deshalb begrüßen wir vom Vorarlberger Waldverein einige Deregulierungsmaßnahmen im Entwurf zum Vorarlberger Naturschutzgesetz.
Umbau in klimafitte, stabile und resiliente Mischwälder fördern und nicht behindern!
Wir haben mit dem Klimawandel in der Waldbewirtschaftung riesige Herausforderungen, wir setzen auf heimische Baumarten, wollen aber auch zusätzlich ein paar sogenannte „Gastbaumarten“ einbringen, die bereits nach dem österreichischen Forstgesetz geregelt sind. Da sind Bewilligungspflichten im Naturschutzgesetz völlig überschießend. Zudem wird damit der Umbau in klimafitte, stabile und resiliente Mischwälder behindert, was völlig der Vorarlberger Waldstrategie 2030+ widerspricht, die von allen Parteien beschlossen wurde.
Übliche naturnahe Waldbewirtschaftung muss auch im Uferschutz bewilligungsfrei sein!
Wir Waldbesitzer/innen beweisen in der üblichen naturnahen Waldbewirtschaftung unseren verantwortungsvollen Umgang seit Jahrzehnten. Die hohe Naturnähe des Vorarlberger Waldes wird vielfach bestätigt und international gelobt. Deshalb sind wir der Meinung, dass diese Waldbewirtschaftung auch im Uferschutzbereich keine über die ohnehin schon vorhandenen forstgesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden zusätzlichen bürokratischen Bewilligungspflichten des Naturschutzes braucht. Eine Klarstellung dazu wird im Naturschutzgesetzes bzw. dessen Erläuterungen gefordert. Wir haben in Vorarlberg ein sehr dichtes Gewässernetz. Man stelle sich vor, was das an Bürokratie benötigen würde, wenn alle Holznutzungen im Bereich von Gewässern eine naturschutzrechtliche Bewilligung benötigen würden.
Kein besonderer Auwaldschutz für ehemalige Auwälder notwendig
Etwas kurios soll der Auwald im Naturschutzgesetz definiert werden. Neben dem tatsächlichen Auwald, der durch eine charakteristische Dynamik mit periodischen Überflutungen geprägt ist, werden gewässerbegleitende Wälder auch dazu gezählt. Der besondere Schutz der wirklichen Auwälder ist berechtigt, aber für die anderen rein gewässerbegleitenden Wälder braucht es über das Forstgesetz hinaus keinen zusätzlichen Auwaldschutz. Diese Deregulierung muss nach unserer Meinung auch im Hinblick auf die generelle hohe Qualität der Waldbewirtschaftung in Vorarlberg im Gesetz festgelegt werden.
Forststraßen bringen Biodiversität!
Wir betonen die hohe Biodiversitätsleistung, die durch eine aktive Waldbewirtschaftung erreicht wird. So wirken die von Naturschutzseiten immer wieder kritisierten Forststraßen, deren Bewilligungsgrenzen jetzt etwas erleichtert werden, in den meisten Fällen durch die Ermöglichung einer kleinflächigen Bewirtschaftungsweise positiv auf die Biodiversität und den Naturschutz. Als Beispiel kann hier die Leit- und Schirmart Auerwild für strukturreiche Wälder genannt werden, die von der Straße selbst aber auch in Folge von der Bewirtschaftung profitiert (Link zu Artikel mit Ergebnissen zur Vorarlberger Auwaldstudie).






