
Bei der Vollversammlung am 22. Dezember 2025 der Landwirtschaftskammer Vorarlberg wurden einige Resolutionen beschlossen. Jene aus den Themenbereichen Waldbewirtschaftung, Bürokratie im Naturschutzbereich und der Jagdbewirtschaftung veröffentlichen wir hier im originalen Wortlaut:
• Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL)
Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert rasche Änderungen, Vereinfachung und Entbürokratisierung des GNL. Die Vorschläge liegen am Tisch. Wir fordern praktikablere Regelungen. Weniger Bürokratie, weniger Kontrolleure und weniger Ranger und Naturmanager auf fremdem Boden, mehr Rechte und Eigenverantwortung den Bewirtschaftern und den Eigentümern – beispielsweise bei Bodenbearbeitung, Uferschutz, forstliche Infrastruktur, …
• Gastbaumarten ermöglichen und Bürokratie abbauen
Gastbaumarten sind für den klimafitten Waldumbau unverzichtbar. Die österreichische Waldstrategie fördert Gastbaumarten wie Douglasie, Roteiche, Küstentanne, Schwarznuss, Robinie oder Thuja plicata, um die Klimawandelanpassung der Wälder zu sichern, da diese oft trockenheitsresistenter sind und bessere Holzeigenschaften bieten als die dominante Fichte.
Die derzeit sehr bürokratischen und teilweise naturschutzideologisch geprägten Bestimmungen des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) stehen diesem notwendigen Waldumbau entgegen. Insbesondere die Bewilligungspflichten für nicht heimische Pflanzen nach § 16 GNL führen zu unnötigem Mehraufwand und Rechtsunsicherheit für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer.
Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert daher, dass in der Verordnung zu § 16 GNL umgehend eine Ausnahme für jene Baumarten geschaffen wird, die im Anhang zu § 1a des Österreichischen Forstgesetzes angeführt sind. Für diese Baumarten muss Rechtssicherheit bestehen.
Regelungen in Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten sollen über Managementpläne auf Basis der Freiwilligkeit in Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern erfolgen. Die Vorarlberger Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer haben mit der hohen Naturnähe der Wälder ihre verantwortungsvolle Bewirtschaftung vielfach unter Beweis gestellt. Zusätzliche gesetzliche Einschränkungen sind nicht notwendig.
Im Zuge einer Novellierung des Naturschutzgesetzes sind weitere Vereinfachungen und Entbürokratisierungen, insbesondere bei Uferschutz, forstlicher Infrastruktur, Bodenbearbeitung und Entschädigungsregelungen, dringend umzusetzen.
• EUDR und Renaturierung
Das sind zwei augenscheinliche Beispiele für Regelungen, die auf EU-Ebene beschlossen wurden, ohne dass vorher die Umsetzung klar ist und ohne eine Finanzierung dafür zu haben. Aus österreichischer Sicht erwarten wir für nachhaltig wirtschaftende Länder Erleichterungen und nicht dieselben Nachweiszwänge und Restriktionen, die für diejenigen gedacht sind, die sich nicht daran halten.
Die heimischen Betriebe werden weiter zu Tode reguliert und aus dem Wettbewerb gedrängt, während die globalen Exportnationen ihre Warenströme umlenken. Damit ist der Umwelt nicht geholfen.
• Waldfonds
Der Wald und die Waldbewirtschafter stehen infolge der klimatischen Veränderungen und der Anforderungen an den Wald vor der Mammutaufgabe des klimafitten Waldumbaus. Die Instrumente des Bundeswaldfonds und des Waldfonds Vorarlberg schaffen die Voraussetzung und Anreize, diese Aufgabe in Angriff zu nehmen und den Bestandsumbau aktiv voranzutreiben.
Die leicht steigenden Holzerlöse werden durch die gestiegenen Kosten in der Waldbewirtschaftung aufgefressen. Daher benötigt es die Maßnahmen des Waldfonds auch in Zukunft.
Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert, dass diese forstlichen Förderinstrumente auch nach 2027 ausreichend dotiert weitergeführt werden.
• TBC
Fast alle Rotwildreviere sind mittlerweile Bekämpfungs- oder Beobachtungszone. Nur das Gamperdonatal, Saminatal, Großwalsertal, Laternsertal, Frödischtal, Brandnertal und Ebnit sind ausgenommen. Die bäuerlichen Familien sehen den jährlichen flächendeckenden Untersuchungen mit Angst entgegen, der psychische Druck und die Existenzangst, die ein positiver Fall auslöst, sind enorm, vom wirtschaftlichen Schaden gar nicht zu reden.
Wir reden hier von Seuchenbekämpfung, es geht um bäuerliche Existenzen und unsere Nutztiere. Mit einer Erhöhung der Abschussvorgaben und der verstärkten Jagd der weiblichen und der älteren Tiere sollen die Bestandszahlen drastisch reduziert und dadurch der Seuche Einhalt geboten werden. Einen anderen Weg gibt es nicht.
Wo es nicht funktioniert, müssen wirksamere Maßnahmen, bis hin zur Bejagung durch Dritte, ergriffen werden. Wir fordern in den betroffenen Gebieten mehr Anstrengung und erwarten Taten statt Relativierungen.
• Jagdgesetz
Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert die Novellierung des Vorarlberger Jagdgesetzes rasch anzugehen. Es benötigt dringend verbesserte und klarere Regelungen für Fütterungen, Abschussüberprüfungen, Freiwilligkeit bei Hegeschauen, Erweiterung der jagdbaren Wildarten (Biber, Vögel…), TBC-Versicherungs-Finanzierung über jagdliche Abgaben, eine grundlegende neu gedachte wildökologische Raumplanung und anderes mehr.
• Wolf
Die Herabstufung des Schutzstatus und die vom EUGH festgestellte Zulässigkeit der grenzüberschreitenden Betrachtung des Erhaltungszustandes sind wesentliche Eckpunkte für ein aktives Wolfsmanagement.
Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert die Freihaltung der Alp- und Weidezonen. Im Interesse des Schutzes der Nutztiere und der persönlichen Sicherheit, müssen Landwirte und Älpler ihre Betriebe und ihre Tiere proaktiv vor sich nähernden Wölfen schützen können. Proaktive Abschüsse müssen auch ohne Bescheid möglich sein.




