Behördlich verordnetes Feuerverbot in sämtlichen Vorarlberger Waldgebieten

Alle vier Bezirkshauptmannschaften erlassen eine ab morgen, 30.07.2026 geltende Waldbrandverordnung für alle Waldgebiete Vorarlbergs und deren Randbereiche.

Ein kleiner Funke kann ausreichen …
Verboten sind jegliche Feuerentzündungen und das Rauchen.
Verboten sind ausdrücklich auch sogenannte Zweckfeuer, wie das Verbrennen von Astmaterial auf Alpflächen im Nahbereich des Waldes und das Verbrennen von Rinde und Ästen zum Zwecke der Borkenkäfer.
Das gilt auch für außerhalb liegende Randbereiche („Gefährdungsgebiete“), aus denen ein Feuer auf den Wald übergreifen könnte.

Übertretungen der Waldbrandverordnung können mit einer Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen gestraft werden.

Bitte helfen Sie mit besonderer Aufmerksamkeit und Einhaltung folgender Verhaltensregeln:

  • Kein Feuer im Wald und in Waldnähe.
  • Kein Feuer in Schilf- und Uferzonen.
  • Keine brennenden oder glimmenden Gegenstände wie Zündhölzer, Zigaretten usw. wegwerfen.
  • Auch in außerhalb der von der Waldbrandverordnung erfassten Waldgebieten und Gefährdungsbereichen besonders sorgsam mit offenem Feuer umgehen.
  • Fahrzeuge nicht auf trockenem Gras abstellen.
    Heiße Auspuffanlagen oder Katalysatoren können trockenes Gras entzünden.
  • Auf Feuerwerk und andere Zündquellen bei Arbeiten im Freien verzichten.
    Funkenflug z.B. bei Arbeiten mit Winkelschleifer oder Schweißgerät kann bei Trockenheit rasch zu Bränden führen die sich ausbreiten.
  • Sperren und Warnhinweise beachten.
    Bei erhöhter Waldbrandgefahr können Wälder oder Grillplätze vorübergehend gesperrt sein. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz von Mensch und Natur. Informationen dazu bei der Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft.
  • Bei Rauchentwicklung oder einem vermuteten (Wald)Brand ist umgehend der Feuerwehr-Notruf 122 zu verständigen.

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Den ORF-Beitrag finden Sie hier.
Die Pressemitteilung des Landes finden Sie hier.

Die Waldbrandverordnungen der Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz, Dornbirn und Feldkirch gelten bis auf Weiteres. Das heißt, die Bezirkshauptmannschaften werden die Situation abhängig von der weiteren Witterungsentwicklung laufend bewerten und die Verordnungen aufheben, sobald es die Waldbrandgefahr zulässt.

Quellen: Landespressestelle/Redaktion Mathias Bertsch, red. ORF Vorarlberg